Metallica Things That Should Not Be
CD, Bootleg, Compilation

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 73:00
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / MCDPR1
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 73:00  
1. Welcome Home (Sanitarium) 4:00
2. Helpless 6:13
3. Am I Evil 7:19
4. No Remorse 5:42 L
5. Am I Evil 5:33 L
6. Seek And Destroy 6:24
7. Phantom Lord 4:22
8. Radio Ids 1983 - 1984 1:10
9. Lars Press Conference 1:41
10. Phantom Lord 4:31 L
11. Whiplash 4:43 L
12. Eye Of The Beholder 5:59
13. Houlier Than Thou 3:49
14. 1993 Promo Christmas Message 1:03
15. London Dungeon / Last Caress / Green Hell 5:42 L C
16. Rapid Fire 4:49 L C

Infos

Track 1: Original 1981 Version der Band Critical Mass
Track 2 und 3: Ron McGovneys Garage, März 1982
Track 4: Erste Live Performance; LA, August 1982
Track 5: Lars am Gesang, 7. Dezember 1991
Track 6 und 7: Studio Versionen der Jump in The Fire EP ohne falschen Live Sound
Track 8: Radioansagen von Lars, James und Cliff
Track 9: 1984er Pressekonferenz
Track 10: London, 20. Dezember 1984
Track 11: Dänemark 1985
Track 12 und 13: Demo
Track 14: von James
Track 15: Chicago 1994 mit Glenn Danzig am Mikro
Track 16: Miami 1994 mit Rob Halford am Mikro

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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