Green Day ¡Uno!
CD, 2012

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2012
Zeit 41:42
EAN-Nr. 093624948711
Label/Labelcode Reprise Records / LC 00322
Plattenfirma/Katalog-Nr. Reprise Records / 9362-49487-1
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
23 (5 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:42  
1. Nuclear Family 3:03
2. Stay The Night 4:36
3. Carpe Diem 3:25
4. Let Yourself Go 2:56
5. Kill The DJ 3:41
6. Fell For You 3:08
7. Loss Of Control 3:07
8. Troublemaker 2:45
9. Angel Blue 2:46
10. Sweet 16 3:03
11. Rusty James 4:09
12. Oh Love 5:03

Infos

[Herstellungsland: Angabe Innenring CD]
[Matrix: 936249487-1 V01 VDR]
[SID-Code CD-Master: IFPI L017]
[SID-Code Presswerk: IFPI 05**]
[12s. Inlay]
[℗ + © 2012 Reprise Records for the U.S. and WEA International Inc. for the world outside the U.S.]

Aktuell (06.02.23) existieren zwei Ausgaben mit identischer EAN und Herstellungsland:
Version 1: SID – Codes 07** / LB46
Diese Version: SID-Codes 05** / L017

Singleauskopplungen:
2012: Oh Love
2012: Kill The DJ
2012: Let Yourself Go

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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