Venom Official Bootleg
CD, 1996, Live, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Orig. Release 1985
Zeit 57:07
EAN-Nr. 5099882810420
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. American Phonograph / CDTB 110
Musikrichtung Metal: Black Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:07  
1. Leave Me In Hell 4:17 L
2. Countess Bathory 4:36 L
3. Die Hard 4:07 L
4. Seven Gates Of Hell 7:44 L
5. Buried Alive 3:12 L
6. Don't Burn The Witch 3:01 L
7. In Nomine Satanas 5:33 L
8. Welcome To Hell 4:45 L
9. Warhead 5:16 L
10. Stand Up And Be Counted 8:10 L
11. Bloodlust 6:26 L

Infos

Recorded Live at The Hammersmith Odeon
Distributed by Magnum Distribution
Label and Countess Bathory is Misspelled as "American Phongraph & Countess Bathroy" Throughout Booklet and Inlay
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Matrix: MASTERD BY NIMBUS
2138 CDTL 004
IFPI L123

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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