Paul Abraham Die Blume Von Hawaii - Operettenquerschnitt
7", 1965, Mono, Re-Release

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1965
Orig. Release 1962
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten Berlin / 5 40 192
Musikrichtung Klassik: Operette
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Operettenquerschnitt [Teil 1]
B 2. Operettenquerschnitt [Teil 2]

Infos

Label: AMIGA

Querschnitt enthält: Einleitung; Ein Paradies am Meeresstrand; Wir singen zur Jazzband; Will dir die Welt zu Füßen legen; My Little Boy; Blume von Hawaii; My Golden Baby; Du traumschöne; Perle der Südsee; Bin nur ein Jonny; Ich hab' ein Diwanpüppchen; Schiff ahoi; Finale

Ausführende: Ilse Hübener; Maria Mucke; Franz Fehringer; Willy Hofmann; Willy Schneider; Peter Rene Körner; Helga Wille; Nicolets; Comedian-Quartett

Chor und Großes Operettenorchester
Leitung: Franz Marszalek

"Polydor"-Aufnahme der Deutschen Grammophon Ges.m.b.H., Hannover
Eingriff in die Plattentasche seitlich.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.