The Alan Parsons Project What Goes Up
7", 1978

Herstellungsland Australien
Veröffentlichungs-Jahr 1978
Zeit 8:04
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arista Records Inc., U.S.A. / AR-11816
Musikrichtung Rock: Pop-Rock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:04  
A 1. What Goes Up 3:45
B 2. Hyper-Gamma-Spaces 4:19 I

Infos

Tracks A1+B2 (Woolfson-Parsons)
Produced and Engineered by Alan Parsons
Taken From the LP "Pyramid" SPART-1054
[Published by] Rondor
Sound Recording made by Arista Records Inc., U.S.A.
First Published © ℗ 1978 in U.S.A.

Angaben Aufdruck Labels
Made in Australia by EMI (Australia) Limited
Arista Records A Division Of Columbia Pictures Industries Inc.
45 R.P.M.
Seitennummern: AR11816A (Seite A) / AR11816B (Seite B)

Angaben FLC
Manufactured And Distributed By EMI (Australia) Ltd


Bilder:
1. Label A
2. Label B
3. Ansicht FLC


[Herstellungsland: Angaben Aufdruck Labels]
[Tracklängen: Angaben Aufdruck Labels]
[Matrize Seite A: AR. II8I6A]
[Matrize Seite B: AR II8I6B]
[Presswerk: (vermutlich) Columbia / EMI Records, Homebush, NSW (→ Angaben Aufdruck Labels + Cover)]
[Labelcode (LC): nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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