The Alan Parsons Project Time
7", 1980

Herstellungsland Australien
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit 8:29
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arista Records Inc., U.S.A. / K-8310 (AS-0598)
Musikrichtung Rock: Art Rock, Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:29  
A 1. Time [Edited Version] 4:24
B 2. Nothing Left To Lose 4:05

Infos

Tracks A1+B2 (Woolfson-Parsons)
Produced & Engineered by Alan Parsons
Adapted from the Arista album "The Turn Of A Friendly Card" L37241 (Track A1)
From the Arista album "The Turn Of A Friendly Card" L37241 (Track B2)
℗ 1980 Arista Records Inc., U.S.A.
[Published by] Rondor

Angaben Aufdruck Labels
Made in Australia by Festival Records Pty Ltd.
Seitennummern: MX-57917 (Seite A) / MX-57918 (Seite B)

Angabe Aufdruck FLC
Manufactured And Distributed By EMI (Australia) Ltd


Bilder:
1. Label Seite A
2. Label Seite B
3. Frontcover


[Herstellungsland: Angaben Aufdruck Labels]
[Tracklängen: Angaben Aufdruck Labels + Matrix]
[Matrize Seite A: I SMX57917; P2A; 4:24]
[Matrize Seite B: I SMX57918; P2A; 4:05]
[Mastering von: Festival Studios, Pyrmont, NSW (→ "SMX")* durch Paul Ibbotson (→ "P2A")**]
[* "SMX" → "S" = Stereo Release von analogem Tape; "MX" = Matrix]
[** "P2A" → "P" = Paul Ibbotson; "2" = Stereo; "A" = Erste Pressvorlage]
[Labelcode (LC): nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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