B.G. Livin' Legend
2-CD, 2003

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4029758465721
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Chopper City Records / Koch Records / 0146572KOC
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. F**k U (Intro)
2. I'm Out Here [Feat. Hakim & Sniper]
3. Clean Up Man Part 2
4. I Keep It Gangsta
5. Hottest Of The Hot
6. The Club Scene (Skit)
7. Batt'em Up [Feat. Gar & Red]
8. Only 4 U [Feat. Wyndi]
9. Real N***as & Real B***hes
10. Do What Yoz Do
11. Let It Flow [Feat. Hakim, Gar, Sniper & Wyndi]
12. R.I.P.
13. My Son & Daughter
14. Just Like That
15. Duckin The Law [Feat. Hakim & Sniper]
16. Shoot'em Up & Bang Bang
17. Reality Check Part 2
18. Hottest Of The Hot [Michael "Beat-N-Azz" Crooms Remix]
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Keep It Real
2. Bling Bling Slim
3. That's What I Want
4. Fuck That Shit
5. For Tha Money
6. Jack Who? Take What?
7. Thought I Was Gone
8. Been Doin This
9. Catch The Wall
10. Replacement Killers
11. In The Hood
12. The Second Line
13. U Not My Dog
14. However U Want It
15. Throw Your Hands Up
16. Reality Check
17. Hottest Of The Hot [Clinton Sparks Remix]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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