Big Brother & The Holding Company Cheap Thrills
LP, 1968

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit 36:52
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia Broadcasting System, Inc., U.S.A. / 63392
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:52  
A 1. Combination Of The Two 5:44
A 2. I Need A Man To Love 4:52
A 3. Summertime 4:01 C
A 4. Piece Of My Heart 4:19 C
B 5. Turtle Blues 4:26
B 6. Oh, Sweet Mary 4:18
B 7. Ball And Chain 9:12 C

Infos

Spielzeiten Labelangabe.

Bilder hr
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Label Seite 1
Bild 04: Label Seite 2

Identifikationsdaten
Aufdruck Labels: MADE IN GERMANY
Matrize 1: 0 xsm 137375 -1C 27 679306 A
Matrize 2: 0 xsm 137376 -1C 27 679306 B

LC nicht vorhanden
Label: CBS
RS: GEMA
(C) Thomas Weir 1967 (bezieht sich lediglich auf das Foto von Janis Joplin auf der Cover Rückseite)
(P) (C) nicht vorhanden

Coversongs
Track 03: D. Heyward / G. Gershwin
Track 04: J.Ragovoy / B.Berns
Track 07: "Big Mama" W.M. Thornton

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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