The Alan Parsons Project Limelight
7", 1986

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1986
Zeit 8:56
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode ARISTA / LC 3484
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ariola Eurodisc GmbH / 108 168
Musikrichtung Rock: Pop-Rock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:56  
A 1. Limelight 4:35
B 2. Urbania 4:21 I

Infos

Tracks A1+B2 (Eric Woolfson/Alan Parsons)
Produced and engineered by Alan Parsons
Executive Producer: Eric Woolfson
Vocal by Gary Brooker (Track A1)
℗ 1986 Ariola Eurodisc GmbH
[Published by] Woolfsongs Ltd./Careers Music Inc.
(Administered by Careers Music Inc.)

Angaben Aufdruck Labels
Ariola Eurodisc GmbH, München/Munich [umlaufend geprägt]
Seitennummern: S 108 168 A (Seite A) / S 108 168 B (Seite B)
Rechtegesellschaften: GEMA / STEMRA / BIEM

Angaben Backcover
Distributed in Europe by RCA/Ariola-Ariola/RCA
Distribué en Europe par RCA/Ariola-Ariola/RCA
Vertrieb in Europa durch Ariola/RCA-RCA/Ariola
Printed in Western Germany by TOPAC, Gesellschaft für Tonträger-Verpackung mbH, Gütersloh
Imprimé en République Fédérale d'Allemagne
Taken from the album "Stereotomy" LP: 207 463 / MC: 407 463
Preiscodes: D: -100 / F: RC 110


Bilder:
1. Frontcover
2. Backcover
3. Label Seite A
4. Label Seite B


[Herstellungsland: Angaben Backcover + Presswerk]
[Tracklängen: Angaben Aufdruck Labels]
[Matrize Seite A: DM 1̶0̶8̶1̶4̶6̶ (Zahlen durchge-x-t) A-1/4-86 108 168]
[Matrize Seite B: DM 1̶0̶8̶1̶4̶6̶ (Zahlen durchge-x-t, zusätzlich "68" darübergestempelt), B-1/4-86 108 168]
[Presswerk: Sonopress GmbH, Gütersloh (→ "DM ###### A-#/#-##")]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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