De La Soul Eye Know
12", 1989, Remix

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit 24:31
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Flying Records / FLY 021R
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 24:31  
1. Eye Know << The Tribal Mix >> 1) Vocal Tribe 7:26
2. Eye Know << The Tribal Mix >> 2) Instrumental Tribe 4:09
3. Eye Know << 3 Feet Mix >> 1) 3 Feet Mix 6:28
4. Eye Know << 3 Feet Mix >> 2) 3 Feet Instrumental 6:28

Infos

"SIDE A" enthält die Tracks 1 und 2
"SIDE AA" enthält die Tracks 3 und 4

(P. Huston - K. Mercer - D. Joli Coeur - V. Mason - W. Becker - D. Fagen)

Remixed by Stonebridge for Swemix Productions 1989
Manufactured and distributed by Flying Records SAS
under licence of Tommy Boy Music Inc. N.Y. USA

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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