Chuck Berry Greatest Hits
2-LP, 1970, Best-Of, Compilation

Herstellungsland Schweden
Veröffentlichungs-Jahr 1970
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Gran Prix / GPD-9967
Musikrichtung Rock: Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Maybellene
2. Deep Feeling
3. Johnny B. Goode
4. Wee Wee Hours
5. Nadine
6. Brown-Eyed Handsome Man
7. Roll Over Beethoven
8. Thirty Days
9. Havana Moon
10. No Particular Place To Go
11. Memphis, Tennessee
12. Almost Grown
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. School Days
2. Too Much Monkey Business
3. Oh, Baby Doll
4. Reelin' And Rockin'
5. You Can't Catch Me
6. Too Pooped To Pop
7. Bye Bye Johnny
8. 'round And 'round
9. Sweet Little Sixteen
10. Rock And Roll Music
11. Anthony Boy
12. Back In The U.S.A.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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