Hits Of The 60's Vol.1
CD, 1999, Compilation

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 30:53
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola / 74321 674641
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:53  
1. The Marmalade Ob-La-Di, Ob-La-Da 3:00
2. Herman's Hermits There's A Kind Of Hush 2:37
3. The Fourmost A Little Loving 2:00
4. John Fred & His Playboy Band Judy In Disguise 2:52
5. Chubby Checker The Twist 2:35
6. Ernie Maresca Shout! Shout! 2:10
7. The Turtles Happy Together 2:50
8. The Archies Sugar Sugar 2:49
9. The Rivieras California Sun 2:22
10. The Equals Viva Bobby Joe 3:03
11. Crispian St. Peters The Pied Piper 2:30
12. The Swinging Blue Jeans Hippie Hippie Shake 2:05

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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