Sigur Rós Von
CD, 2004, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Orig. Release 1997
Zeit 72:12
EAN-Nr. 827954066124
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. One Little Indian / SM 67 CD
Musikrichtung Rock: Post Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 72:12  
1. Sigur Rós 9:47
2. Dögun 5:50
3. Hún Jörð 7:18
4. Leit Að Lífi 2:34
5. Myrkur 6:14
6. 18 Sekúndur Fyrir Sólarupprás 0:19
7. Hafssól 12:25
8. Veröld Ný Óg Óð 3:30
9. Von 5:12
10. Mistur 2:17
11. Syndir Guðs (Opinberun Frelsarans) 7:46
12. Rukrym 9:00

Infos

Re-Release. Die EAN-Nummer ist nur als Sticker auf dem Jewel-Case angebracht. Keine Katalognummer von One Little Indian vorhanden.
EAN-Nummer auf dem Inlay: 5690351100730

Lila Jewel-Case

SID-Code CD-Master: IFPI L551
Sony DADC

Titel 12 beginnt mit 6:15 Stille

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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