HammerFall Glory To The Brave
CD, 2006, Re-Release, Special Edition, Multimedia, Plastikschuber

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Orig. Release 1997
Zeit 48:29
EAN-Nr. 727361101824
Label/Labelcode NUCLEAR BLAST / LC 07027
Plattenfirma/Katalog-Nr. Nuclear Blast GmbH / NB 1018-2
Musikrichtung Metal: Power Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (3 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:29  
1. The Dragon Lies Bleeding 4:22
2. The Metal Age 4:29
3. Hammerfall 4:47
4. I Believe 4:54
5. Child Of The Damned 3:42 C
6. Steel Meets Steel 4:02
7. Stone Cold 5:44
8. Unchained 5:38
9. Glory To The Brave 7:20
10. Ravenlord 3:31 B C

Infos

über NuclearBlast lag der CD ein A2 Poster bei

Der enhanced-Part der CD enthält:
- Video Clip: Glory To The Brave
- Photo Gallery
- E-Card
- Wallpaper

"Child Of The Damned" im Original von Warlord
"Ravenlord" im Original von Stormwitch

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Matrix:
LU024270 NB 1018-2 01 A02 Technicolor
IFPI: L123
ifpi 7Q**

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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