U2 Magnificent
Promo-Single-CD, 2009, Limited Edition

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit 4:21
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Mercury RECORDS / LC 00268
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal Island Records Limited / U2MAGN1
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 4:21  
1. Magnificent 4:21

Infos

Original Veröffentlichung der Single: 04. Mai 2009

1. Auflage mit schwarzer CD (2. Auflage ist mit grauer CD)

Diese Version beinhaltet die "Single Edit", also die gleiche Version wie alle kommerziellen Singel Veröffentlichungen.

Info Sticker:
U2 - 'MAGNIFICENT'
U2 will release their second single "Magnificent" on May 4th, 2009 off their new album NO LINE ON THE HORIZON. The album debuted at number one in upwards of 30 countries around the world, and has already sold more than 1 million copies globally.
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Rights Society: BIEM/SABAM

Matrix / Runout (innen): MADE IN THE UK
Matrix / Runout (außen): Universal Logo [4x] U2MAGN1 01

Mould SID Code (äußerer Ring): IFPI 04AB
Mould SID Code (innerer Ring): IFPI 0409
Mastering SID Code: IFPI L136

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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