Louis Armstrong + Ella Fitzgerald + Ella Fitzgerald & Louis Armstrong Ella & Louis
Split-LP, 1969, Compilation, Mono, Re-Release

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Orig. Release 1966
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten Berlin / 8 50 079
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ella Fitzgerald Hello Dolly
A 2. Ella Fitzgerald & Louis Armstrong Stars Fell On Alabama
A 3. Ella Fitzgerald Can't Buy Me Love
A 4. Ella Fitzgerald & Louis Armstrong Moonlight In Vermont
A 5. Ella Fitzgerald & Louis Armstrong They Can't Take That Away From Me
A 6. Ella Fitzgerald How High The Moon
B 7. Ella Fitzgerald Don't Be That Way
B 8. Louis Armstrong Makin' Whoopee
B 9. Ella Fitzgerald & Louis Armstrong I've Got My Love To Keep Me Warm
B 10. Ella Fitzgerald Memories Of You
B 11. Ella Fitzgerald & Louis Armstrong Cheek To Cheek

Infos

Label: AMIGA

2. Auflage mit geändertem Backcover und Label.
Auf dem Label jetzt Seitenbezeichnung mit Ziffern und nicht wie bei der 1. Auflage mit Buchstaben.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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