Charles Aznavour + Jacques Brel + Léo Ferré Paris, Paris
Split-LP, 1966, Compilation, Gatefold

Herstellungsland Tschechoslowakei
Veröffentlichungs-Jahr 1966
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Supraphon / SUA 14716
Musikrichtung Pop: Chanson
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Charles Aznavour Donne Tes 16 Ans
A 2. Charles Aznavour Au Clair De Mon Ame
A 3. Charles Aznavour Jolies Momes De Mon Quartier
A 4. Charles Aznavour Trop Tard
A 5. Jacques Brel Les Bourgeois
A 6. Jacques Brel Jeef
A 7. Jacques Brel Les Bonbons
A 8. Jacques Brel Mathilde
B 9. Léo Ferré T'es Chouette
B 10. Léo Ferré Thank You Satan
B 11. Léo Ferré Paname
B 12. Léo Ferré Merde À Vauban
B 13. Léo Ferré Les Poétes
B 14. Léo Ferré Franco La Muerte

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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