Dmitri Dmitrijewitsch Schostakowitsch + Alexander Konstantinowitsch Glasunow Cello Concerto No. 2 / Chant Du Ménestrel
Split-LP, 1976

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1976
Zeit 37:10
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor International GmbH / Anglo-Soviet Mus. Press Ltd. / 2530 653
Musikrichtung Klassik: Solokonzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:10  
1. Alexander Konstantinowitsch Glasunow Chant Du Ménestrel For Cello And Orchestra, Op. 71 4:08 I
2. Dmitri Dmitrijewitsch Schostakowitsch Concerto For Cello And Orchestra No. 2, Op. 126: 1. Largo 13:50 I
3. Dmitri Dmitrijewitsch Schostakowitsch Concerto For Cello And Orchestra No. 2, Op. 126: 2. Allegretto - Attacca: I
4. Dmitri Dmitrijewitsch Schostakowitsch Concerto For Cello And Orchestra No. 2, Op. 126: 3. Allegretto 19:12 I

Infos

Label: Deutsche Grammophon

Cello: Mstislav Rostropovich
Dirigent: Seiji Ozawa
Orchester: Boston Symphony Orchestra
Aufnahme: 1976

Die letzten beiden Sätze des Cello-Konzerts werden attacca gespielt, Spielzeit in der Tracklist entsprechend.

_________________________________________________
[Herstellungsland lt. LP-Label]
[Matrize A-Seite: 2530 653 S1 - A/1 - 320 - 5 - 5]
[Matrize B-Seite: 2530 653 = 2 S2 - B/2 - 320 - 6 - 5]
[Spielzeiten lt. Backcover]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.