Snap! Snap! Attack - The Remixes
2-LP, 1996, Best-Of, Compilation

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 83:16
EAN-Nr. 743213407913
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG / 74321 34079 1
Musikrichtung Elektronische Musik: Dancefloor, Eurodance
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:34  
1. The Power 96 6:40
2. Cult Of Snap! (Ballroom Mix) 4:52
3. Welcome To Tomorrow (V.1.0.2.) 6:33
4. Ooops Up (Stonehouse) 7:46
5. The Colour Of Love (Boilerhouse Club Mix) 7:02
6. World In My Dub 5:41
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:42  
1. Rhythm Is A Dancer (Roll On) 10:17
2. The First The Last Eternity (Lieb Mix) 7:06
3. Mary Had A Little Boy (Maestro Mix) 5:29
4. Do You See The Light (Looking For) (Dance 2 Trance Mix) 8:01
5. Exterminate (D.G. Mix) 6:27
6. Rame (Resistance D. Remix) 7:22

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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