Steven Wilson Grace For Drowning
2-CD, 2011

Herstellungsland Polen
Veröffentlichungs-Jahr 2011
Zeit 82:51
EAN-Nr. 802644817729
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Kscope / KSCOPE177
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
80 (29 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 39:37  
1. Grace For Drowning 2:05
2. Sectarian 7:41 I
3. Deform To Form A Star 7:50
4. No Part Of Me 5:44
5. Postcard 4:28
6. Raider Prelude 2:23
7. Remainder The Black Dog 9:26
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:14  
1. Belle De Jour 2:49 I
2. Index 4:48
3. Track One 4:15
4. Raider II 23:21
5. Like Dust I Have Cleared From My Eye 8:01

Infos

Steven Wilson: vocals, guitars, keyboards, autoharp, bass guitars, gong, piano, harmonium, percussion

Gastmusiker:
Theo Travis: soprano sax, flute, clarinet
Ben Castle: clarinet
Tony Levin: bass guitar
Nick Beggs: stick, bass guitar
Nic France: drums
Pat Mastelotto: acoustic and electric drums
Markus Reuter: guitar
Trey Gunn: guitar, bass guitar
London Session Orchestra: strings
Steve Hackett: guitars
Synergy Vocals: choir
Dave Stewart: string and choir arrangement
Mike Outram: guitar
Sand Snowman: acoustic guitar
Dave Kerzner: sound design
Jordan Rudess: piano

__________________________________________

CD1:
[Herstellungsland: SID-Code]
[SID-Code CD-Master: IFPI LK97 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI UU0** (ganz innen)]
[Presswerk: TAKT Sp. z.o.o.]
[Matrix: 2100003213280 KSCOPE176/177]

CD2:
[Herstellungsland: SID-Code]
[SID-Code CD-Master: IFPI LK97 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 9R** (ganz innen)]
[Presswerk: TAKT Sp. z.o.o.]
[Matrix: 2100003213297 KSCOPE176/177]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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