Fun Lovin' Criminals Bag Of Hits - 15 Interglobal Chartstoppers
2-CD, 2002, Best-Of, Limited Edition

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 107:36
EAN-Nr. 724353995324
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records / 539953 2
Musikrichtung Rock: Alternative Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
9 (2 privat) 1 9,00 €

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:31  
1. The Fun Lovin' Criminal 3:12
2. Up On The Hill 4:27
3. Loco 3:55
4. Korean Bodega 2:49
5. King Of New York 3:47
6. Run Daddy Run 3:46
7. The Grave And The Constant 4:46
8. Swashbucklin' In Brooklyn 3:48
9. Love Unlimited 3:26
10. Bump 3:44
11. Scooby Snacks 3:03
12. Smoke 'em 4:45
13. Couldn't Get It Right 3:46 C
14. Big Night Out 3:38
15. We Have All The Time In The World 3:39 C
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:05  
1. The Fun Lovin' Criminal [DJ Bombjack Remix] 3:38 B
2. King Of New York [Cooley High Remix] 3:31 B
3. Run Daddy Run [MC Large Mix] 3:55 B
4. Up On The Hill [Cobble Hill Remix] 3:47 B
5. Loco [Latin Quarter Version] 4:02 B
6. Bump [Mark Berkley's Bump Remix] 6:55 B
7. The Grave And The Constant [Stephen Lironi 12" Mix] 5:02 B
8. King Of New York [Jack Dangers Mix Complex #1] 5:40 B
9. Up On The Hill [Tar Beach Remix] 4:50 B
10. Korean Bodega [Aero Mexicana Mix] 2:57 B
11. Love Unlimited [Remix] 3:50 B
12. Scooby Snacks [Rockamental Version] 2:58 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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