Schlager Des Jahres 1
LP, 1963

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1963
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Hör Zu / Electrola Gesellschaft m.b.H., Köln / HZE 108
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Gitte Ich Will 'nen Cowboy Als Mann
2. Rocco Granata Bueno Notte
3. Kyu Sakamoto Sukiyaki
4. Rex Gildo Zwei Blaue Vergißmeinnicht
5. Conny Froboess Skip-Du-Bi-Du
6. Cliff Richard Lucky Lips
7. Jacqueline Boyer Mitsou
8. Die Polynesier Wini-Wini
9. Hazy Osterwald Sextett Schuld War Nur Der Bossa Nova
10. Paul Kuhn & Greetje Kauffeld I Love You
11. Bill Ramsey Ohne Krimi Geht Die MIMI Nie Ins Bett
12. Der Botho Lucas-Chor Junge, Komm Bald Wieder
13. Imca Marina Barcarole In Der Nacht
14. Vittorio Cuando Caliente El Sol
15. Ralf Paulsen Bonanza
16. Gitte & Rex Gildo Vom Stadtpark Die Laternen

Infos

Sonderfertigung der Electrola Gesellschaft M.B.H. Köln

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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