The Beatles Beatles For Sale
LP, 1964

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Zeit 33:43
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Odeon / EMI / SMO 73790 (YEK 143)
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:43  
A 1. No Reply 2:16
A 2. I'm A Loser 2:30
A 3. Baby's In Black 2:04
A 4. Rock And Roll Music 2:31 C
A 5. I'll Follow The Sun 1:48
A 6. Mr. Moonlight 2:38
A 7. Kansas City 2:38 C
B 8. Eight Days A Week 2:43
B 9. Words Of Love 2:04 C
B 10. Honey Don't 2:57 C
B 11. Every Little Thing 2:03
B 12. I Don't Want To Spoil The Party 2:34
B 13. What Yor're Doing 2:30
B 14. Everybody's Trying To Be My Baby 2:27 C

Infos

Die LP hat ein weißes Odeon Label mit rotem Druck und unter dem Gema-Zeichen die Nummer YEK 143.
Auf der Hülle ist der Hinweis: Recording first ublished 1964.
Möglicherweise eine Neuauflage, aber dann wohl auch älter als 1966.
Die LP gibt es auch mit der Nummer SMO 83790.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.