Ike & Tina Turner Feel Good
LP, 1972

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Zeit 28:16
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. United Artists Records / UAS 29377
Musikrichtung Soul/R&B
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:16  
1. Chopper 2:36
2. Kay Got Laid Joe Got Paid 2:58
3. Feel Good 3:25
4. I Like It 1:58
5. If You Can Hully Gully (I Can Hully Gully Too) 3:30
6. Black Coffee 2:42
7. She Came In Through The Bathroom Window 2:32 C
8. If I Knew Then (What I Know Now) 2:47
9. You Better Think Of Something 3:20
10. Bolic 2:28

Infos

150 Gramm Vinyl

Cover
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Track 7: Lennon / McCartney

Bilder
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Bild 1: Frontcover
Bild 2: Backcover
Bild 3: Label Seite 1
Bild 4: Label Seite 2


Aufdruck Labels: MADE IN FRANCE
Matrize 1: UAS 29377 A
Matrize 2: DS UAS 29377 B

LC nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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