Wolfgang Amadeus Mozart Die Zauberflöte
3-LP, 1964

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon / 2720 079
Musikrichtung Klassik: Oper
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
13 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Ouvertüre
2. Erster Aufzug - 1. - 4. Auftritt
3. Erster Aufzug - 5. - 11. Auftritt
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Erster Aufzug - 12. - 16. Auftritt
2. Zweiter Aufzug - 1. - 12. Auftritt
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Zweiter Aufzug - 13. - 26. Auftritt
2. Zweiter Aufzug - 27. - 30. Auftritt

Infos

Sarastro........................Franz Crass
Tamino...................... ...Fritz Wunderlich
Königin der Nacht......... .Roberta Peters
Pamina, Ihre Tochter.......Evelyn Lear
1. Dame der Königin.......Hildegard Hillebrecht
2. Dame der Königin.......Cvetka Ahlin
3. Dame der Königin.......Sieglinde Wagner
Papageno......................Dietrich Fischer-Dieskau
Papagena......................Lisa Otto
Monostatos, Ein Mohr....Friedrich Lenz
1. Knabe.......................Rosl Schwaiger
2. Knabe.......................Antonia Fahberg
3. Knabe.......................Raili Kostia

Aufnahmen vom 18. und 25. Juni 1964 in der Jesus Christus Kirche in Berlin
RIAS-Kammerchor (Einstudierung: Günther Arndt)
Berliner Philharmoniker
Dirigent: Karl Böhm

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.