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Herstellungsland | Deutschland |
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Veröffentlichungs-Jahr | 2000 |
Zeit | 37:01 |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | k.A. |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Zeitgeist / Polydor Zeitgeist / 587 823-2 |
Musikrichtung | House: Deephouse, Electro House |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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1 | 0 | 0 |
Single-CD | |||
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Track | Titel | Zeit | Besonderheit |
Gesamtzeit | 37:01 | ||
1. | Never Gonna Give You Up [Radio Mix] | 3:23 | |
2. | Never Gonna Give You Up [Club Anthem] | 5:56 | |
3. | Never Gonna Give You Up [Sharam Jey Vocal Mix] | 6:28 | |
4. | Never Gonna Give You Up [Tiefschwarz Vocal Mix] | 7:00 | |
5. | Never Gonna Give You Up [DJ Antoine Vs. Mad Mark Remix] | 8:10 | |
6. | Never Gonna Give You Up [Hacienda Mix] | 6:04 |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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