Dark Funeral Vobiscum Satanas
2-LP, 2010, Re-Release, Remastered, Gatefold

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Orig. Release 1998
Zeit 52:44
EAN-Nr. 803341309821
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Back On Black / BOBV178LP
Musikrichtung Metal: Black Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:21  
A 1. Ravenna Strigoi Mortii 4:25
A 2. Enriched By Evil 4:41
A 3. Thy Legions Come 4:12
B 4. Evil Prevail 4:28
B 5. Slava Satan 3:58
B 6. The Black Winged Horde 4:37
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:23  
A 1. Vobiscum Satanas 4:59
A 2. Ineffable King Of Darkness 3:42
A 3. Enriched By Evil 4:44 B L
B 4. Thy Legions Come 4:15 B L
B 5. Vobiscum Satanas 5:01 B L
B 6. Ineffable King Of Darkness 3:42 B L

Infos

Recorded & Mixed at Abyss Studios January 9th - 21st 1997
Produced by Dark Funeral & Peter Tagtgren
Re-Mastered in May 2007 by Peter In de Betou (Tailor Made Productions)
Live Tracks recorded at Hultsfreds Festival (Sweden)
Recorded by P3 Live on June 12th 1998

Front Cover Art by Guerilla Art

Emperor Magus Caligula - Vocals, Bass
Lord Ahriman - Guitars
Typhos - Guitars
Alzazmon - Drums


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Aufdruck Vinyl Innenring Seite A: 84440E1/A
Aufdruck Vinyl Innenring Seite B: 84440E2/A
Aufdruck Vinyl Innenring Seite C: 84440E3/A
Aufdruck Vinyl Innenring Seite D: 84440E4/A

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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