Stan Getz The Best Of Two Worlds
CD, 2010, Cardsleeve

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Orig. Release 1975
Zeit 56:27
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia / Sony BMG Music Entertainment / nicht vorhanden
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:27  
1. Double Rainbow 3:33
2. Aguas De Marco (Waters Of March) 4:41
3. Ligia 5:22
4. Falsa Baiana 5:03
5. Retarto En Branco E Prieto (Picture In Black And White) 4:02
6. Izaura (You Know I Just Shouldn't Stay) 4:37
7. Eu VIM Da Bahia 3:54
8. Joao Marcello 3:24
9. E Preciso Perdoar 5:15
10. Just One Of Those Things 3:03
11. Eu VIM Da Bahia (Alt Take) 5:14 B
12. E Preciso Perdoar (Alt Take) 5:17 B
13. Just One Of Those Things (Alt Take) 3:02 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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