The Assembly Never Never
7", 1983

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit 6:47
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Mute Records / 7 Tiny 1 / INT 111.815
Musikrichtung Pop: Electro, New Wave, Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 6:47  
A 1. Never Never 3:47
B 2. Stop/Start 3:00

Infos

Glattes Hochglanzcover aus verstärktem Papier.
Platte hat kleines Mittelloch.
Rückseite des Covers trägt kleinen Aufkleber mit Art.-Nr. INT 111.815 für den Markt außerhalb GB.
(Befindet sich oben rechts über der Im Foto 2 zu sehenden Art.-Nr.)
Auf dem Label nur Art.-Nr. 7 Tiny 1 aufgedruckt.
Keine Tracklängenangaben, daher Übernahme von ID 73298, der deutschen Pressung.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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