R.E.M. At My Most Beautiful
3"-CD, 1999, Special Edition, Longbox

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 8:17
EAN-Nr. 054391699299
Label/Labelcode Warner Bros. Records / LC 0392
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Bros. Records / W477CDX/5439 16992 9
Musikrichtung Rock: Alternative Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
3"-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 8:17  
1. At My Most Beautiful 4:13 L
2. So. Central Rain 4:04 L

Infos

Die CD befindet sich in einer 3 Zoll (Japanese-type tall CD3") Single Hülle.

Track 01: Performed on BBC Radio One, on 25 October 1998.
Track 02: Performed on BBC's 'Later' with Jools Holland, on 27 October 1998

From the Warner Bros. album 'UP'

℗ 1998 R.E.M. / Athens L.L.C.
© 1999 R.E.M. / Athens L.L.C.
The Copyright in this Sound Recording and Artwork is owned by Warner Bros. Records Inc. for the U.S. and WEA International Inc. for the world outside the U.S.
A Warner Music Group Company

Rechtegesellschaft: BMI

Matrix / Runout: DADC A0100272886-0101 14 A4

Mastering-SID-Code: IFPI L554
Mould-SID-Code: IFPI 94** (hier 94D1)
Mastering (Presswerk): Sony DADC Austria AG (Salzburg), Österreich

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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