Buddy Holly Buddy Holly
CD, 2004, Re-Release, Remastered

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Orig. Release 1958
Zeit 30:44
EAN-Nr. 602498129524
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Geffen Records / B0001592-02
Musikrichtung Rock: Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:44  
1. I'm Gonna Love You Too 2:14
2. Peggy Sue 2:30
3. Look At Me 2:07
4. Listen To Me 2:22
5. Valley Of Tears 2:09 C
6. Ready Teddy 1:32 C
7. Everyday 2:09
8. Mailman, Bring Me No More Blues 2:12 C
9. Words Of Love 1:56
10. (You're So Square) Baby I Don't Care 1:37 C
11. Rave On 1:50
12. Little Baby 1:57
13. Take Your Time 1:58 B
14. Now We're One 2:06 B
15. Early In The Morning 2:05 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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