The J. Geils Band Flashback - The Best Of The J. Geils Band
CD, Best-Of

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1985
Zeit 38:05
EAN-Nr. 077774655125
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI America Records / CDP 7 46551 2
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
19 (2 privat) 0 5,00 €

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:05  
1. Love Stinks 3:37
2. Freeze-Frame 3:57
3. Flame Thrower 5:00
4. Just Can't Wait 3:15
5. I Do 3:11
6. Centerfold 3:37
7. Come Back 3:36
8. Wild Man 4:03
9. One Last Kiss 4:23
10. Land Of A Thousand Dances 3:26

Infos

Booklet: 4 Seiten, davon 2 bedruckt
Jahr Tonträger-Veröffentlichung: unbekannt, da die CD einen SID Code besitzt, kann sie frühestens 1994 hergestellt worden sein
Herstellungsland: laut SID Code >> Großbritannien
©℗ 1985 EMI America Records
Keine Trackzeiten angegeben. Trackzeiten aus Software MediaMonkey
SID-Code Presswerk: IFPI 14** (IFPI 1435)
SID-Code CD-Master: nicht vorhanden
Matrize: 746551 EMI SWINDON

Bilder:
1: Frontcover
2: Booklet Backcover
3: CD
4: CD Matrix
5: Backcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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