BAP Dat Däät Joot
12", 1989

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit 12:48
EAN-Nr. 5099914742569
Label/Labelcode EMI / LC 0542
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Electrola GmbH / 1C 060-1 47425 6
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 12:48  
A 1. Dat Däät Joot 4:30
B 2. Op Dä Deckel Vum Clown 3:43 C
B 3. Dat Däät Joot 4:35 I B

Infos

Herstellungsland lt. Angaben auf dem Label [MADE IN EEC]

Track 2 im Original von den Kinks

Track 3 nur auf dieser 12" und auf der Maxi CD

Track 2 auf dem Label falsch geschrieben "vom" statt richtig "vum"

Matrize A-Seite[1474256-A1]
Matrize B-Seite[1474256-B1]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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