Necronomicon Necronomicon
2-LP, 2010, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Orig. Release 1986
Zeit 37:13
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. High Roller Records / HRR 115
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (2 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:13  
A 1. Dark Land 6:42
A 2. Possessed By Evil 4:17
A 3. Bloody Revenge 3:36
A 4. Insanity 3:00
B 5. Blind Destruction 3:50
B 6. Hades Invasion 4:30
B 7. Magic Forest 5:44
B 8. Iron Charm 5:34
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Iron Charm B
A 2. Possessed By Evil B
A 3. Insanity B
A 4. Blind Destruction B
B 5. Bloody Revenge B
B 6. Possessed By Evil B
B 7. Blind Destruction B

Infos

Embossed Gatefold Cover + Insert, limited to 666 copies
366 x black vinyl +
200 x silver/ black blend vinyl +
100 x gold vinyl incl. woven patch

LP 2 Songs 1-5 New Remastered First Demo Tape
LP 2 Songs 6+7 from D & S Records Label Sampler Break out – German Metal Tracks Vol.2

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.