Alison Moyet Raindancing
CD, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1987
Zeit 3:28
EAN-Nr. 5099745015221
Label/Labelcode COLUMBIA / LC 0162
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music Entertainment Inc. / Columbia / COL 450152 2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (10 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 3:28  
1. Weak In The Presence Of Beauty C
2. Ordinary Girl
3. You Got Me Wrong
4. Whitout You
5. Sleep Like Breathing
6. Is Tis Love?
7. Blow Wind Blow
8. Glorious Love
9. When I Say (No Giveaway)
10. Stay 3:28

Infos

Diese CD ist von Sony, somit ein Re-Release

Das Original ist von CBS von 1987


Tracklängen → keine Angabe
Labelcode → 0162
Label → Columbia
Matrix → CDCBS-450152 43 F1 MASTERED BY DADC AUSTRIA (Barcode) → alles von der CD-Labelseite zu lesen
SID-Code → keine Angabe
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CD Labelaufdruck:

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Inlay

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Backcover
COL 450152 2

COLUMBIA
(C) Sony Music Entertainment Inc./ ''Columbia'' is the exclusive trademark of Sony Music Entertainment Inc. Distribution Sony Music.

(CB / 701)
(CDM)
02-450152-10
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Sidecover

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Track 01 ist ein Cover von Floy Joy aus dem Jahr 1986

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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