Rüdiger Hoffmann Der Hauptgewinner
CD, 1995, Live

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 74:26
EAN-Nr. 743212868425
Label/Labelcode ariola / LC 00116
Plattenfirma/Katalog-Nr. RTL Television Merchandising / Licensing & Grundy Ufa / 74321 28684 2
Musikrichtung Comedy: Stand Up Comedy
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
28 (9 privat) 0 1,00 €

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 74:26  
1. Der Wohnungssucher 5:04 L
2. Der Waffenschieber 3:16 L
3. Nutella 1:49 L
4. Das Badezimmerlied 1:13 L
5. Ulla Und Jochen 3:26 L
6. Der Arbeitslose 4:32 L
7. Anonyme Ausländerfeinde 3:30 L
8. Monsieur Lecroix 3:03 L
9. MS Astoria 5:11 L
10. Mein Mitbewohner 5:33 L
11. Der Tänzer 2:01 L
12. Der Umweltschutztag 3:54 L
13. Das Ferienhaus 1:49 L
14. Der Vegetarier 4:06 L
15. Der Schützenkönig 6:05 L
16. Uwe 2:22 L
17. Lola 5:09 L
18. Mozart-Blues 4:55 L
19. Ulla Und Jochen II 3:35 L
20. Der Verschwitzer 3:53 L

Infos

Unterschiede zu anderen Versionen
- Frontcover ohne die Angabe unten mitte "präsentiert von RTL SAMSTAG NACHT" (siehe Bild 1)
- Booklet Rückseite mit den Logos von "BMG" und "ariola" (siehe Bild 2)
- Angabe auf CD Label oben: über dem Titel steht "Rüdiger Hoffmann"
- Angabe auf CD Label rechts: "(P)+(C) 1995 Rüdiger Hoffmann"
- LC 00116 anstatt LC 8442

Booklet: 4 Seiten
Herstellungsland: laut SID Codes >> Deutschland
SID-Code Presswerk: IFPI 07**
SID-Code CD-Master: IFPI L022
Presswerk: SONOPRESS
Matrix-Nr.: K-3451/4321286842 D
(C): RTL Television Merchandising/Licensing 1994
(P)+(C): 1995 Rüdiger Hoffmann

Bilder:
1: Frontcover
2: Booklet Backcover
3: CD
4: CD Matrix
5: Backcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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