Gustav Mahler Kindertotenlieder - 4 Rückert Lieder
LP, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. ex libris / XL 172 673
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Kindertotenlieder: Nun Will Die Sonn´ So Hell Aufgehn
2. Kindertotenlieder: Nun Seh´ Ich Wohl So Dunkle Flammen
3. Kindertotenlieder: Wenn Dein Mütterlein Tritt Zur Tür Herein
4. Kindertotenlieder: Oft Denk´ Ich, Sie Sind Nur Ausgegangen!
5. Kindertotenlieder: In Diesem Wetter, In Diesem Braus
6. 4 Lieder: Um Mittenacht Hab´ Ich Gewacht
7. 4 Lieder: Ich Atmet´ Einen Linden Duft
8. 4 Lieder: Blick Mir Nicht In Die Lider!
9. 4 Lieder: Ich Bin Der Welt Abhanden Gekommen

Infos

Nach Gedichten von Friedrich Rückert
Dir.: Karl Böhm
Orch.: Berliner Philharmoniker
Solist: Dietrich Fischer-Dieskau

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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