Slipknot 9.0: Live
2-CD, 2005, Live

Herstellungsland Australien
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 117:54
EAN-Nr. 016861811525
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Roadrunner Records Australia / RR81152
Musikrichtung Metal: Nu Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:45  
1. The Blister Exists 6:24 L
2. (Sic) 3:52 L
3. Disasterpiece 6:47 L
4. Before I Forget 4:24 L
5. Left Behind 3:44 L
6. Liberate 3:48 L
7. Vermillion 5:55 L
8. Pulse Of The Maggots 5:06 L
9. Purity 5:12 L
10. Eyeless 4:19 L
11. Drum Solo 3:58 I L
12. Eeyore 2:16 L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 62:09  
1. Three Nil 5:03 L
2. The Nameless 5:28 L
3. Skin Ticket 6:03 L
4. Everything Ends 5:03 L
5. The Heretic Anthem 4:08 L
6. Iowa 6:37 L
7. Duality 6:07 L
8. Spit It Out 5:29 L
9. People = Shit 5:53 L
10. Get This 2:44 L
11. Wait And Bleed 3:44 L
12. Surfacing 5:50 L

Infos

Bilder:
1. Booklet, Front
2. Backcover
3. CD 1
4. CD 2
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[Herstellungsland: SID-Code Presswerk]
[Tracklängen: Software]
[Matrixnr. CD 1: 6103101327 RR81152-1 - Barcode (außen)]
[Matrixnr. CD 2: 6103101337 RR81152-2 - Barcode (außen)]
[SID-Code CD-Master: IFPI LR11 (CD1 & CD2, ganz außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 2661 (CD1, innen); IFPI 7961 (CD2, innen)]
[Manufactured and distributed by Warner Music Australia (auf beiden CDs)]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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