Lady Gaga The Fame Monster
2-CD, 2009, Special Edition

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit 94:59
EAN-Nr. 4988005584106
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Interscope Records / UICS 9113/4
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 34:15  
1. Bad Romance 4:54
2. Alejandro 4:34
3. Monster 4:10
4. Speechless 4:31
5. Dance In The Dark 4:49
6. Telephone 3:41
7. So Happy I Could Die 3:55
8. Teeth 3:41
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:44  
1. Just Dance 4:02
2. Lovegame 3:38
3. Paparazzi 3:29
4. Poker Face 3:57
5. I Like It Rough 3:24
6. Eh, Eh (Nothing Else I Can Say) 2:57
7. Starstruck 3:37
8. Beautiful, Dirty, Rich 2:53
9. The Fame 3:43
10. Money Honey 2:51
11. Boys Boys Boys 3:21
12. Paper Gangsta 4:23
13. Brown Eyes 4:04
14. Summerboy 4:15
15. Disco Heaven 3:42 B
16. Again Again 3:05 B
17. Retro Dance Freak 3:23 B

Infos

IFPI CC309 -> IFPI L278 -> Japan

Nicht identisch mit dieser Auflage.

Auf dem Backcover sind mindestens zwei Fehler enthalten die auf einem Counterfeit aus China hindeutet.

1. Track 7 der CD2 ist nicht angegeben. Stattdessen steht dort nur: "(feat. Space Cowboy And Flo Rida)". Die Angabe das es sich bei dem Song um "Starstruck" handelt fehlt.

2. Bei Track 11 der CD2 steht nur "Boys Boys". Einmal "Boys" wurde vergessen. Richtig wäre also "Boys Boys Boys"!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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