ATC Set Me Free
Single-CD, 2002, Remix

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 25:40
EAN-Nr. 743219422026
Label/Labelcode KINGSIZE / LC 06465
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Berlin Musik GmbH / Kingsize / 74321 94220 2
Musikrichtung Pop: Dancefloor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 25:40  
1. Set Me Free [Single Mix] 3:44
2. Set Me Free [Single Remix] 3:51
3. Set Me Free [Extended Mix] 5:27
4. Set Me Free [Extended Remix] 5:15
5. Set Me Free 3:39 I
6. Set Me Free [Video] 3:44 B

Infos

Herstellungsland gemäß SID-Codes & Presswerkangabe.
Abweichende Angabe auf Backcover & Label → Made in the EU

SID-Code Mastering: IFPI LB 45
SID-Code Presswerk: IFPI 07**
Matrize: [Sonopress-Logo] 50379545/74321942202 01

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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