Schlager 2000
CD, 1999

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 53:15
EAN-Nr. 5099749533028
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music Media / 495330-2
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 53:15  
1. Joe Dassin Oh! Champ-Elysees [Dt. Version] 2:43
2. Costa Cordalis Anita 3:06
3. Mary Roos Nur Die Liebe Läßt Uns Leben 3:10
4. Bernd Spier Das Kannst Du Mir Nicht Verbieten 2:45
5. Gérard Lenorman La Ballade Des Gens Heureux 3:18
6. Tina Rainford Silverbird [Dt. Version] 3:44
7. Tina York Wir Lassen Uns Das Singen Nicht Verbieten 3:35
8. Paola Der Teufel Und Der Junge Mann 3:55
9. Ingrid Peters Komm Doch Mal 'rüber 2:47
10. Markus Kleine Taschenlampe Brenn' 3:36
11. Andreas Martin Nikita & John 4:13
12. Pierre Brice Der Große Traum [Winnetou Melodie] 2:31
13. Roberto Blanco Ein Bißchen Spaß Muß Sein 2:48
14. Tommy Steiner Die Fischer Von San Juan 4:14
15. Münchener Freiheit Ohne Dich (Schlaf Ich Heut Nacht Nicht Ein) 4:07
16. Michelle Traumtänzerball 2:43

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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