The Notorious B.I.G. Life After Death
3-LP, 1997

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit k.A.
EAN-Nr. 786127301113
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arista / BMG / Puff Daddy Records / nicht vorhanden
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Life After Death Intro
2. Somebody´s Gotta Die
3. Hypnotize
4. Kick In The Door
5. #!*@ You Tonight (Feat. R Kelly)
6. Last Day (Feat The Lox)
7. I Love The Dough (Feat Jay-Z & Angela Winbush)
8. What´s Beef
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. B.I.G. Interlude
2. Mo Money Mo Problems
3. Niggas Bleed
4. I Got A Story To Tell
5. Notorious Thugs
6. Miss U
7. Another (Feat Lil´ Kim)
8. Going Back To Cali
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Ten Crack Commandments
2. Player Hater
3. Nasty Boy
4. Sky´s The Limit (Feat 112)
5. The World Is Filled (Feat Too Short & Puff Daddy)
6. My Downfall (Feat Dmc)
7. Long Kiss Goodnight
8. You´re Nobody (´til Somebody Kills You)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.