Moby 18: The B Sides
CD + DVD, 2003, Compilation

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 69:46
EAN-Nr. 638812717320
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. V2 Records, Inc. / 63881-27173-2
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:46  
1. Landing 3:44
2. Love Of Strings 6:10
3. Nearer 4:19
4. Afterlife 3:56
5. String Electro 6:56
6. Downhill 5:19
7. Soul To Love 4:27
8. Bed 4:17
9. Piano & Strings 5:18
10. Horse & Carrot 6:54
11. Life's So Sweet 6:32
12. ISS 8:44
13. Stay 3:10
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Outtakes And Bonus Songs
2. Megamix
3. Videos From 18
4. Live Concert From Glastonbury 2003

Infos

Angaben Backcover:

℗ 2003 Richard Hall Music Inc. under exclusive license to V2 Records, Inc.
© 2003 V2 Records, Inc.
Manufactured and distributed in the United States by BMG Distribution, a unit of BMG Entertainment
Printed in the U.S.A. / 63881-27173-2
Logos: V2
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Angaben CD-Vorderseite:

℗ 2003 Richard Hall Music Inc. under exclusive license to V2 Records, Inc. / © 2003 V2 Records, Inc.
Made in the U.S.A.
63881-27173-2
Logos: V2
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Angaben CD-Rückseite (außen nach innen):

IFPI L383 / 3881 63881271732 E31014-16 A
IFPI 6100
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Angaben DVD-Vorderseite:

℗ 2003 Richard Hall Music Inc. under exclusive license to V2 Records, Inc. / © 2003 V2 Records, Inc.
Made in the U.S.A.
V2DJ-27177-9
Logos: V2
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Angaben DVD-Rückseite (außen nach innen):

IFPI L802 / 1187 812717390 @ P31013-03Y
IFPI 2F29

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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