Marilyn Manson The Dope Show
Single-CD, 1998

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 12:56
EAN-Nr. 606949559922
Label/Labelcode INTERSCOPE RECORDS / LC 6406
Plattenfirma/Katalog-Nr. Nothing / Interscope Records / IND95599
Musikrichtung Rock: Glamrock, Industrial Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
26 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 12:56  
1. The Dope Show 3:47
2. Sweet Dreams (Are Made Of This) 4:33 L C
3. Apple Of Sodom 4:36 L

Infos

Part 1 eines 2CD-Sets (Part 2 siehe hier).

Track 2 im Original von Eurythmics.
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Track 1:
Composed by Marilyn Manson / Twiggy Ramirez
Produced by Michael Beinhorn

Track 2:
Composed by Annie Lennox / Dave Stewart
Mixed and engineered by Sean Beavan

Track 3:
Composed by Marilyn Manson
Mixed and engineered by Sean Beavan
Back Up Singers: Rasputina
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Weitere Bilder:
1. Inlay außen (Cover)
2. Inlay innen
3. Ansicht CD
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[Herstellungsland: SID-Code Presswerk]
[Tracklängen: Angabe Inlay]
[Matrixnr.: Sonopress X-6017/IND95599 A - Barcode (außen)]
[SID-Code CD-Master: IFPI LB30 (ganz außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 0769 (innen)]
[Universal Music (UK) Ltd. are the exclusive licensees for the UK]
[Distribution by the local BMG company, a unit of BMG Entertainment]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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