I = Instrumental
L = Live
B = Bonustrack
H = Hidden Track
C = Coversong
LP
1
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
1.
Overtüre
L
2.
Erster Aufzug: Szene 1
L
3.
Erster Aufzug: Szene 2 (Anfang)
L
4.
Erster Aufzug: Szene 2 (Schluss)
L
5.
Erster Aufzug: Szene 3
L
6.
Erster Aufzug: Szene 4
L
LP
2
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
1.
Zweiter Aufzug: Szene 1
L
2.
Zweiter Aufzug: Szene 2
L
3.
Zweiter Aufzug: Szene 3
L
4.
Zweiter Aufzug: Szene 4 (Anfang)
L
5.
Zweiter Aufzug: Szene 4 (Fortsetzung)
L
LP
3
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
1.
Zweiter Aufzug: Szene 4 (Schluss)
L
2.
Dritter Aufzug: Szene 1
L
3.
Dritter Aufzug: Szene 2
L
4.
Dritter Aufzug: Szene 3
L
Infos
Originalaufnahme der Bayreuther Festspiele 1962
Hermann........................................Josef Greindl
Tannhäuser....................................Wolfgang Windgassen
Wolfram von Eschenbach.............Eberhard Waechter
Walther von der Vogelweide..........Gerhard Stolze
Biterolf............................................Franz Crass
Heinrich der Schreiber ..................Georg Paskuda
Reinmar von Zweter.......................Gerd Nienstedt
Elisabeth.........................................Anja Silia
Venus..............................................Grace Bumbry
Ein junger Hirt................................Else-Margarete Gardelli
Chor und Orchester der Bayreuther Festspiele
Dirigent: Wolfgang Sawallisch
Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern.
Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder
Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde.
Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen
zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten
durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also
häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die
Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was
für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung
und fordern die dicke Kohle.
Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede
Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag
forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett
aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE
Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal
anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.