Thin Lizzy Greatest Hits
DVD, 2005

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 67:35
EAN-Nr. 602498718049
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Mercury Records Ltd. / 987 180 4
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 67:35  
1. The Boys Are Back In Town 2:24
2. Don't Believe A Word 2:18
3. Dancing In The Moonlight (It's Got Me In It's Spotlight) 3:26
4. Rosalie 4:15 L
5. Waiting For An Alibi 3:28
6. Do Anything You Want To 3:53
7. Sarah 3:24
8. Chinatown 4:55
9. Killer On The Loose 3:46
10. Thunder And Lightning 3:21 L
11. Bad Reputation 3:10
12. King's Call 3:24
13. The Rocker 2:40
14. With Love 4:39
15. Dear Miss Lonely Hearts 4:11
16. That Woman 3:31
17. Johnny The Fox 3:31
18. Wild One 3:33
19. Whiskey In The Jar (Top of the Pops 1.2.73) 3:46

Infos

Greatest Hits Video Compilation. Sticker: "This product is endorsed by the members of Thin Lizzy", Dolby Digital. The disc is in PAL format and appears to be free from region coding. Keine Extras.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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