Afrob Hammer
LP, 2005, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 63:18
EAN-Nr. 4041174304712
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Four Music / LC00144
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:18  
1. Intro 2:50
2. Wollt Ihr Wissen... 3:20
3. Soulmate Feat. Joy Denalane 3:33
4. Geh Dazu Ab 3:56
5. Stopp Die Party 3:46
6. Nicht Mit Mir Feat. Deand "D" Dawson 4:21
7. Was 4:01
8. German & Yardie Feat. Light Of Da Bushbabees 4:17
9. Ohne Uns Geht Es Nicht Feat. Samy Deluxe 2:43
10. Es Geht Hoch Feat. Lisi 3:53
11. Viel Zu Gut Feat. Max Herre 3:53
12. Stossen Mit Den Jungs An Feat. Dean "D" Dawson 4:55
13. Bulleflash Teil3 1:15
14. Was Weiß Ich 3:31
15. Schaffen Ums Zu Schaffen Feat. Dymak & J- 3:17
16. Supastar 3:25
17. Zähl Mein Geld 3:32
18. Du Bist Es Nicht! Feat. Lisi 2:50

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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