Charles Mingus Mingus Mingus Mingus Mingus Mingus
2-12", 2009, Limited Edition, Nummeriert, Re-Release, Remastered, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Orig. Release 1963
Zeit 40:32
EAN-Nr. 753088005473
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Analogue Productions / AS-54
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12" 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 18:43  
A 1. II B.S. 4:48
A 2. I X Love 7:41
B 3. Celia 6:14
12" 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 21:49  
A 1. Mood Indigo 4:45
A 2. Better Get Hit In Yo' Soul 6:30
B 3. Theme For Lester Young 5:51
B 4. Hora Decubitus 4:43

Infos

45 RPM
Im Original erschienen als "Impulse! AS-54"
EAN und Katalog-Nr. nicht auf Cover sondern auf Sticker auf Einschweißfolie

Eric Dolphy - flute & alto sax
Booker Ervin - tenor sax
Charlie Mariano - alto sax
Charles Mingus - bass & piano & vocals
Walter Perkins - drums
Jerome Richardson - flute & baritone sax & soprano sax
Dannie Richmond - drums
Jay Berliner - guitar
Quentin Jackson - trombone
Britt Woodman - trombone
Don Butterfield - trombone & tuba
Jaki Byard - piano
Rolf Ericson - trumpet
Dick Hafer - clarinet & flute & oboe & tenor sax
Eddie Preston - trumpet
Richard Gene Williams - trumpet

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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