The Best Of Metal Blade Volume 1
2-LP, 1986, Gatefold

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr 1986
Zeit 96:58
EAN-Nr. 018777211710
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Metal Blade Records / Restless Records / 72117-1
Musikrichtung Metal: Doom Metal, Heavy Metal, Power Metal, Speed Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (6 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:35  
1. Slayer Chemical Warfare 6:01
2. Trouble The Tempter 6:42
3. Hallows Eve Plunging To Megadeath 4:51
4. Bitch Be My Slave 4:41
5. Celtic Frost Circle Of The Tyrants 4:25
6. Fates Warning The Apparition 5:49
7. Omen Ruby Eyes 3:49
8. Nasty Savage Fear Beyond The Vision 3:54
9. Lizzy Borden Give Em The Axe 3:39
10. Attacker Disciple 3:39
11. Warlord Child Of The Damned 4:05
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:23  
1. Slayer Necrophiliac 3:44
2. Metal Church The Brave 4:25
3. Voivod Blower 2:45
4. Hirax Call Of The Gods 1:21
5. Omen Death Rider 3:27
6. Slayer Evil Has No Boundaries 3:12 L
7. Lizzy Borden Red Rum 3:50
8. Fates Warning Damnation 6:27
9. Trouble Fear No Evil 4:12
10. Pandemonium Look Of Death 3:35
11. Tyrant Listen To The Preacher 3:46
12. Thrust Posers Will Die 4:39

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.