Paul Horn In India & Kashmir
CD, 2001, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Orig. Release 1968
Zeit 77:19
EAN-Nr. 013711500929
Label/Labelcode BLACK ● SUN / LC 8211
Plattenfirma/Katalog-Nr. Capitol Records, Inc. / 150092
Musikrichtung World Music: Asian
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:19  
1. Raga Desh 5:26
2. Raga Bihag 8:16
3. Raga Vibhas 3:23
4. Raga Tilang 4:39
5. Alap 2:38
6. Manj-Khamaj 3:33
7. Raga Shivaranjani 6:45
8. Arti (Prayer Song) 2:40
9. Raga Ahir Bhairao 5:11
10. Tabla Solo In Teental 6:22
11. Raga Puira Dhanashri 6:30
12. Alap In Raga Bhairav 2:54
13. Raga Kerwani 19:02

Infos

Flute – Paul Horn
Dilruba, Tambura, Vocals – Shri Chunilal Kaul
Sitar – J. N. Shivpuri
Tabla – Gaffar Hyder Khan & Rajinder Raina
Tambura – Gopal Verma
Violin – Satya Dev Pawar
Veena [Vichitra] – Gopal Krishan
Vocals – Vinay Bharat-Ram

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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